top of page

Zwischengehaltsgruppen im VSG-Kollektivvertrag: Was bedeutet das?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

​

wie ihr sicherlich bereits gehört habt, wird ab dem 1. Juli 2025 eine neue Gehaltstabelle mit Zwischengehaltsgruppen in Kraft treten. Diese Änderung ist im VSG-Kollektivvertrag verankert, den ihr digital hier auf unserer Homepage findet.

​

Die Einführung der Zwischengehaltsgruppen, die mit „a“ und „b“ gekennzeichnet sind, ist eine direkte Reaktion der Sozialpartner:innen (GPA und AGV) auf die Gehaltsreform der Krankenhäuser. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gehälter in den privaten Sozial- und Gesundheitseinrichtungen an die Vergütungen für Pflegeberufe im Krankenhausbereich anzupassen.

​

Die genannten Zwischenstufen beziehen sich explizit auf pflegerische Tätigkeiten sowie auf die Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe, wie sie im Rahmen des Art. 15a B-VG definiert sind.

​

Es ist wichtig hervorheben, dass das ifs in seinem Selbstverständnis und Handeln der Logik unseres VSG-Kollektivvertrags treu bleibt. Diese Logik basiert auf den drei entscheidenden Säulen: Aufgabe, Tätigkeit und Verantwortung.

​

Wenn ihr Fragen zu den Veränderungen in der Gehaltstabelle habt, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Es ist uns ein großes Anliegen, euch bestmöglich zu informieren und bei Anliegen umfassend zu unterstützen.

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

Homepage

Finde uns: 

ifs Betriebsrat

Interpark Focus 40

6832 Röthis

© 2024 BR ifs. Powered and secured by Wix

bottom of page