
Iris Seewald
12. Nov. 2024
Wie würde dein Gehalt ohne Kollektivvertrag aussehen?
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
hast du dir schon einmal vorgestellt, wie dein Gehalt ohne Kollektivvertrag aussehen würde?
Stell dir vor, du befindest dich in einem Arbeitsverhältnis ohne verbindliche Regelungen. In einem solchen Fall könnte jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber frei entscheiden, welche Vergütung sie den Mitarbeitenden anbietet, ohne branchenspezifische Standards oder Mindestgehälter zu beachten. Dies könnte dazu führen, dass einige Mitarbeitende deutlich weniger verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen, während andere möglicherweise überdurchschnittlich entlohnt werden – eine Ungleichheit, die potenziell ungerecht ist.
Die Abwesenheit des Kollektivvertrags könnte zudem das allgemeine Gefühl der Unsicherheit in Bezug auf das eigene Einkommen verstärken. Ohne klar definierte Rahmenbedingungen müsstest du womöglich mit anderen um angemessene Arbeitsbedingungen kämpfen, was nicht nur emotional belastend sein, sondern auch den Zusammenhalt innerhalb einer Branche gefährden könnte.
Daher ist die Frage nach deinem hypothetischen Gehalt ohne Kollektivvertrag nicht nur eine finanzielle Überlegung; sie eröffnet auch Raum für wichtige Diskussionen über Fairness, Gleichheit und die wertvolle Rolle von Standards im Berufsleben. Bitte denke auch an wertvolle Vorteile wie Sabbaticals, flexible Arbeitszeiten oder finanzielle Unterstützung für Supervision und Weiterbildung.
Stimmst du mir zu, dass ohne unseren Kollektivvertrag dein Gehalt davon abhängen würde, wie erfolgreich du persönlich Verhandlungen über Erhöhungen führen kannst?
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Bedeutung unseres Kollektivvertrags zu vermitteln. Dieser sichert nicht nur jährliche Gehaltserhöhungen, sondern gewährleistet auch, dass alle Beschäftigten – unabhängig von ihren Verhandlungskompetenzen – unter fairen Bedingungen und mit deutlichen Verbesserungen im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben profitieren.
Um dies anschaulich, möchte ich dir anhand einer fiktiven Kollegin zeigen, wie sich durch unseren Kollektivvertrag das Entgelt, die Arbeitszeiten und der Urlaubsanspruch in zehn Jahren entwickelte.
Kollegin Viktoria Together, geboren am 1. April 1978, arbeitet als Sozialarbeiterin und trat am 1. Februar 2014 in das Institut für Sozialdienste ein – mit vier Jahren Berufserfahrung.
Dank des Kollektivvertrags kennt sie ihre korrekte Eingruppierung: Sie wird in der Gehaltsstufe 7, im 5. Dienstjahr eingereiht. Im Jahr 2023 feierte Viktoria ihren 45. Geburtstag und plant deshalb ihren Urlaub für 2024 mit einer 6. Urlaubswoche ohne auf die gesetzliche sechste Urlaubswoche nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit warten zu müssen!
Die Zugangserleichterung auf den Anspruch einer sechsten Urlaubswoche schafften wir in den Kollektivvertragsverhandlungen 2018.
Viktoria | VZ | VSG-KV 2014 | VZ | VSG-KV 2024 | Differenz in % |
Gehalt GG 7 | 40h | 2.895,- | 39h | 4.554,- | 57,31 % |
SEG Zulage | 12x | 128,- | 12x | 212,- | 65,63 % |
Brutto |
| 3.023,-- |
| 4.766.- | 57,66 % |
Urlaubsgeld |
| 2.895,- |
| 4.554,- |
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Weihnachhtsgeld |
| 2.895,- |
| 4.554,- |
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Urlaubstage | 25 Tage |
| 30 Tage |
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📢 Heute ist der perfekte Tag, falls du es nicht eh schon bist um unserer Gewerkschaft beizutreten. Im Anhang findest du die Beitrittserklärung – bitte fülle sie einfach aus, scanne sie ein und sende sie an betriebsrat@ifs.at zurück, oder direkt online. Herzlichen Dank!
